Regeln und Werte
Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme bilden einen Rahmen für ein harmonisches Zusammenleben. Unsere Internatsordnung sorgt für ein respektvolles Miteinander.
Jeder unserer Internatsschüler erhält bei der Aufnahme eine Ausfertigung der Internatsordnung. Wer unser Internat besucht, erkennt unsere Hausordnung uneingeschränkt an. Da der Internatsaufenthalt auf die Dauer der Schulausbildung begrenzt ist, gelten auch gesetzliche Bestimmungen wie z.B. das Jugendschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Meldegesetz.
Unsere Mitarbeiter haben wegen ihrer erzieherischen oder pflegerischen Verantwortung ein Weisungsrecht gegenüber den Schülern. Diese können sich wiederum mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die Internatsleitung wenden.
Die Bewohner des Internates haben grundsätzlich Anspruch auf Wahrung ihrer Privatsphäre. Diese kann aus Gründen der Erziehung, Betreuung und Versorgung aber eingeschränkt werden. Jeder Schüler ist verpflichtet, aktiv an der Erreichung des Rehabilitationserfolges mitzuwirken.
Hausordnung des Internats
Die Zimmer können im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten individuell gestaltet werden. Für dabei fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden haftet der/die BewohnerIn oder sein gesetzlicher Vertreter. Bauliche Veränderungen sind nicht möglich. Beim Verlassen der Zimmer sind diese abzuschließen. Vor Beginn der Schulferien sind die Zimmerschlüssel beim zuständigen Betreuungspersonal abzugeben. Jede/r BewohnerIn ist für ihr/sein Eigentum verantwortlich. Fernseher im Zimmer sind nur nach Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich.
Der Ausgang für BewohnerInnen wird auf den Gruppen individuell, unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und medizinischer, pädagogischer Erfordernisse geregelt.
Zur Erfüllung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht müssen wir darauf bestehen, dass sich BewohnerInnen an- und abmelden.
Der Aufenthalt der Besucher in den Internaten ist maximal bis 22.00 Uhr gestattet. Eine Verlängerung der Besuchszeiten ist nur in Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich. Anträge auf Fremdübernachtungen müssen beim Gruppenleiter zur Genehmigung vorgelegt werden. In diesen Fällen wird ein Besucherausweis ausgestellt.
Sonntag bis Donnerstag von 22.00 - 6.00 Uhr
Freitag, Samstag und an Vorabenden vor Feiertagen von 22.00 - 8.00 Uhr
Hausruhe bedeutet, dass die BewohnerInnen in diesen Zeiten ungestört schlafen können. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Musikanlagen und Fernseher sind immer auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Hausruhe ist einzuhalten.
Das Reinigungspersonal ist nur für die Grundreinigung zuständig. Für die Ordnung und Hygiene der Zimmer, der Küchen und der Gruppenräume sind die BewohnerInnen verantwortlich. Aus Gründen des Umweltschutzes wird Müll getrennt entsorgt, wo er nicht zu vermeiden ist. Mit Wasser und Energie wird sorgsam umgegangen.
Jede/r BewohnerIn ist verpflichtet, sich über die Brandschutzordnung und Fluchtwege zu informieren. Die Benutzung von Kochplatten und Tauchsiedern sowie der Umbau und Ausbau der elektrischen Anlagen (Schalter, Steckdosen, Lampen, Rufanlage) ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Offenes Licht ist in den Zimmern verboten.
Die Tierhaltung ist nicht gestattet.
Rauchen ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet. Über 18-Jährigen ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet!
Für den Konsum von Alkoholika gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Verzehr von branntweinhaltigen Getränken ist untersagt. Für den Verzehr von Bier und Wein wird ein verantwortlicher Umgang erwartet, ggf. müssen wir auch diesen im Einzelfall einschränken oder verbieten (Suchtgefahr und andere med. Gründe). Der Gebrauch sonstiger Rauschmittel ist streng verboten.
Zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten, insbesondere zum Schutz vor Aids sind die BewohnerInnen verpflichtet, Vorsorgeberatungen durch die medizinische Abteilung und das Betreuungspersonal der Schulbereiche wahrzunehmen und sich entsprechend zu verhalten.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Internatsordnung bzw. gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere bei Verhaltensweisen, die den Schulerfolg gefährden, kann der Ausschluss aus dem Internat erfolgen.
Ausnahmen von dieser Hausordnung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Internatsleitung.