Schule
Die Förderung behinderter Kinder ist zunächst Pflicht der allgemeinen Schule. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind darüber hinaus Sonderschultypen eingerichtet: Schulen für Körperbehinderte, Blinde, Sehbehinderte, uvm.
Die SRH Stephen-Hawking-Schule ist ein staatlich anerkanntes Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in privater Trägerschaft (Privatschule). Das heißt, an unserer Schule werden Schüler mit einer Körperbehinderung, die keine Regelschule besuchen, unterrichtet.
Zudem ist unsere Schule inklusiv. Im Sinne der umgekehrten Inklusion nehmen wir in allen Bildungsgängen – von der Grundschule bis zum Gymnasium - auch Schüler ohne eine Körperbehinderung bei uns auf.
Wir bieten elf Bildungsgänge von der Grundschule bis zum Gymnasium an. Die Abschlüsse in unseren einzelnen Bildungsgängen sind staatlich anerkannt. Das bedeutet, sie sind gleichbedeutend mit dem Abschluss an einer Regelschule.
Einer unserer Vorteile ist zudem die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen. Ein Förderschüler kann beispielsweise auf die Werkrealschule oder in die Berufsvorbereitung wechseln und dabei an unserer Schule bleiben.
Da unsere Abschlüsse staatlich anerkannt sind, ist nach einem erfolgreichen Abschluss an einem unserer drei Gymnasien der Besuch einer Hochschule oder Universität möglich.
Körperbehinderte Schüler können das Abitur in unseren beruflichen Gymnasien (Sozialwissenschaftliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) anstatt nach drei auch erst nach vier Jahren erreichen. Auch dieser Abschluss ist gleichwertig mit dem Abitur an einer Regelschule und qualifiziert den Schüler zum Besuch an einer Universität.
Der Unterricht an unserer Schule richtet sich nach den für Baden-Württemberg geltenden Bildungsplänen. Die Abschlüsse entsprechen denen an einer allgemeinen Schule.
Wir unterrichten in kleinen Klassen mit einer engen Schüler-Lehrer-Beziehung. Dadurch können wir auf die besonderen Bedürfnisse unserer Schüler optimal eingehen. In der Grundschule besteht eine Klasse zum Bespiel aus maximal zehn Kindern. In den höheren Bildungsgängen, wie den Gymnasien, sind die Klassen manchmal etwas größer.
In unserer Schule arbeitet ein professionelles Team aus Sonderschullehrern und Fachlehrern aus den Bereichen Physio- und Ergotherapie sowie Pflegekräften und Erziehern. Ergänzt wird das Angebot durch die Fachdienste der Sozialberatung, Psychologie und Medizin im Haus. Die einzelnen Bereiche tauschen sich regelmäßig miteinander über die Fortschritte der einzelnen Schüler aus. So garantieren wir eine auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Betreuung eines jeden Schülers.
Unsere Schüler können jeden Mittag frei aus drei Menüs in der Mensa wählen. Für einen Snack zwischendurch halten die Servicepoints in den Pausen frisches Obst und Getränke bereit.
Die Internatsschüler frühstücken zusammen mit ihren Betreuern auf der jeweiligen Gruppe. Auch das Abendessen kann im Internat gemeinsam in den Gruppen organisiert werden.
Kooperative Organisationsformen (Außenklassen)
In einer kooperativen Organisationsform werden behinderte Schüler, die formell ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen, zusammen mit nicht behinderten Schülern an einer Regelschule unterrichtet. Für die behinderten Schüler wird an der Regelschule eine Klasse eingerichtet. Das Ziel ist es, dass die behinderten und nicht behinderten Kinder möglichst viel gemeinsamen Unterricht erhalten.
Die SRH Stephen-Hawking-Schule bietet mehrere kooperative Organisationformen an. In der Ludwig-Frohnhäuser-Schule in Bad Wimpfen gibt es zum Beispiel gleich mehrere Klassen mit körperbehinderten Schülern. Der Vorteil für die Schüler liegt auch darin, dass sie nicht täglich nach Neckargemünd kommen müssen, sondern nahe ihres Zuhauses in Bad Wimpfen unterrichtet werden können.
Bevor ein körperbehinderter Schüler in einer unseren Kooperativen Organisationsformen (Außenklasse) aufgenommen werden kann, muss er Schüler an der SRH Stephen-Hawking-Schule sein. Die Voraussetzung dafür ist ein festgestellter Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Näheres dazu unter Aufnahme.
Internat
Die Kosten für den Besuch unseres Internates werden bei den körperbehinderten Schülern von einem Kostenträger (z.B. Träger der Eingliederungshilfe, Unfallversicherung) übernommen. Dieser übernimmt innerhalb eines bestehenden Rahmenvertrages die stationäre Betreuung inklusive der Pflege. Bei Fragen zur Kostenübernahme steht Ihnen unser kompetentes Aufnahme-Team gerne beratend zur Seite.
Die Kosten für die Internatsunterbringung von nicht behinderten Schülern werden als Elternbeitrag oder Schulgeld entrichtet. Näheres dazu unter Finanzierung.
Unser Aufnahme-Team begleitet Sie von der ersten Anfrage bis hin zur endgültigen Aufnahme an unserer Schule. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihnen mit Rat und Tat bei allen Fragen zur Aufnahme, Anmeldung, Kostenklärung und auch während des Schulbesuchs zur Seite steht. Dabei profitieren Sie von unserer jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Versicherungen.
Unser Internat bietet mehr als 200 Schülern – von Fünftklässlern bis hin zu Gymnasiasten – ein Zuhause. Die jüngeren Schüler leben in etwas kleineren Gruppen mit etwa 12 Kindern zusammen, da die Betreuung sehr intensiv ist. Je älter die Schüler werden, desto mehr Wert legen wir auf die Förderung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. In den Gruppen, in denen volljährige Schüler leben, wohnen maximal 20 Jugendliche zusammen.
Die Internatsschüler werden in Wechselschicht von den Betreuungskräften (pädagogische oder pflegerische Fachkräfte) der Internatsgruppe betreut. Gemeinsam werden der Schulalltag und die Freizeit organisiert.
Den Teams ist es wichtig für die Schüler Bezugspersonen zu sein. Für Fragen, Ängste und Sorgen – sei es zur Schule, zum Alltag oder bei Teenagern auch zur Sexualität – haben unsere Kollegen immer ein offenes Ohr.
Unsere Internatsschüler erhalten je nach Alter gestaffelt ein monatliches Taschengeld. Das Taschengeld wird durch den Träger der Eingliederungshilfe entsprechend der für Baden-Württemberg festgelegten Entgelttabelle ausgezahlt. Für Schüler aus anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.
Die Schüler der SRH Stephen-Hawking-Schule können auf ein breit gefächertes Freizeitangebot zurückgreifen. Neben zahlreichen Sportaktivitäten für körperbehinderte und nicht behinderte Schüler gibt es unter anderem unterschiedliche AGs, Kreativwerkstätten, Bandproberaum, Disko und das regelmäßige Champions League schauen. Mehr dazu unter Schulleben.
Darüber hinaus organisieren die Schüler in den Internatsgruppen auch gemeinsame Aktivitäten wie Filmabende oder Shoppingstrips nach Heidelberg. Besonders beliebt sind auch die Klassen- und Gruppenfahrten, bei denen alle Schüler – ob körperbehindert oder nicht – selbstverständlich teilnehmen können.
Die Beantragung von Schüler-BAföG-Leistungen ist für alle Internatsschüler ab dem Besuch der Klasse 10 vom Träger der Eingliederungshilfe verpflichend. Bei der Beantragung des BAföG sowie weiteren Fragen zur Finanzierung oder Organisation des Internatsbesuchs steht Ihnen unser Aufnahme-Team beratend zur Seite.
Pflege und Therapie
Die SRH Stephen-Hawking-Schule bietet ein umfangreiches Therapie- und Pflegeangebot. Da Kinder mit körperlicher Behinderung umfangreiche Möglichkeiten zur Bewegungsförderung benötigen, sind in ihren Tagesablauf an unserer Schule Physiotherapie und Ergotherapie integriert. Die Schüler können zudem auf die Angebote unserer Sprachtherapie zurückgreifen. Ein kompetentes Psychologenteam hat für Sorgen und Probleme der Schüler immer ein offenes Ohr. Unser Schularzt Herr Ullmann ist täglich für die Schüler da. Seine Praxisräume befinden sich direkt bei uns im Schulgebäude.
Im Internat wird eine 24 Stunden Betreuung garantiert. Die Schüler werden von examinierten Pflegekräften, je nach individuellem Bedarf, bestmöglich betreut. Die Internatsräumlichkeiten sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlicher Behinderung ausgerichtet.
Die Kosten für Pflege und Therapie werden vollständig übernommen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Pflege und Therapie an.
Die SRH Stephen-Hawking-Schule stellt keine orthopädischen Hilfsmittel zur Verfügung, da diese für jeden Schüler nach Bedarf individuell angefertigt und angepasst werden müssen. Die Schule beteiligt sich nicht an den entstehenden Kosten der orthopädischen Hilfsmittel.
Mobilisierungs- und Versorgungshilfsmittel, wie Lifter, Rutschbretter, Aufstehhilfen sowie Dusch- und Toilettenstühle zur körperlichen Versorgung werden von der Schule gestellt. Ebenso werden Hilfmittel zur Bewältigung alltäglicher Herausforderungen, zum Beispiel zum Türen öffen und Fahrstuhlknopf drücken, zusammen mit der Ergotherapie und Physiotherapie ausgearbeitet.
Kosten und Aufnahme
Für die Aufnahme an der SRH Stephen-Hawking-Schule gibt es keine Bewerbungsfristen. Sie können sich jederzeit an unser Aufnahme-Team wenden. Auch ein Wechsel an unsere Schule während des Schuljahres ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass das Aufnahmeverfahren durch Absprachen mit Kostenträgern und beteiligten Behörden gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Wir bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen in unserer Schule in Neckargemünd an. Dabei lernen Sie die wichtigsten Ansprechpartner und die Schule sowie das Internat kennen. In Ausnahmefällen kann auch mit unserem Aufnahme-Team ein Einzeltermin vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung um Anmeldung bitten.
An der SRH Stephen-Hawking-Schule gibt es keine Aufnahmeprüfung. Wir prüfen lediglich im Vorfeld der Aufnahme den Leistungsstand der Schüler ab, um eine entsprechende Empfehlung bezüglich der Beschulung auszusprechen.
Unser Aufnahme-Team begleitet Sie von der ersten Anfrage bis hin zur endgültigen Aufnahme an unserer Schule. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihnen mit Rat und Tat bei allen Fragen zur Aufnahme, Anmeldung, Kostenklärung und auch während des Schulbesuchs zur Seite steht. Dabei profitieren Sie von unserer jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Institutionen.
Der Besuch unserer Schule sowie des Internats wird bei den körperbehinderten Schülern von einem Kostenträger (z.B. Träger der Eingliederungshilfe, Unfallversicherung) übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kostenträger übernimmt innerhalb eines bestehenden Rahmenvertrages die Kosten für die teilstationäre bzw. die stationäre Betreuung. Bei diesen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Aufnahme-Team gerne beratend zur Seite.
Die Kosten für den Schul- bzw. Internatsbesuch von nicht behinderten Schülern werden als Elternbeitrag oder Schulgeld entrichtet.
Für die Aufnahme an der SRH Stephen-Hawking-Schule gibt es keine Bewerbungsfristen. Sie können sich jederzeit an unser Aufnahme-Team wenden. Auch ein Wechsel an unsere Schule während des laufenden Schuljahres ist möglich.
Beachten Sie, dass das Aufnahmeverfahren durch Absprachen mit Kostenträgern und beteiligten Behörden gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
Das Aufnahmeverfahren kann durch Abklärungen mit Kostenträgern und beteiligten Behörden einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) in Anspruch nehmen.
Bei Fragen zur Aufnahme an unserer Schule steht Ihnen unser Aufnahme-Team mit Rat und Tat beiseite.
Die SRH Stephen-Hawking-Schule ist inklusiv. Im Sinne der "umgekehrten Inklusion" nehmen wir in allen Bildungsgängen – von der Grundschule bis zum Gymnasium – auch Schüler ohne eine Körperbehinderung bei uns auf. Die Kosten für den Schulaufenthalt werden bei nicht behinderten Schülern durch das Eltern- oder Schulgeld getragen.
Bei Fragen zur Aufnahme von nicht behinderten Schülern steht Ihnen unser Schulsekretariat mit Rat und Tat beiseite.
An der SRH Stephen-Hawking-Schule haben wir Schüler aus vielen Bundesländern. Schüler, die nicht täglich nach Neckargemünd anreisen können, werden im Internat untergebracht.
Beim Prozess der Aufnahme sind sowohl der Leistungsträger als auch das zuständige Schulamt des Schülers maßgeblich beteiligt. Unser Aufnahme-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.