Unser Beratungs- und Aufnahmeteam

berät allumfassend und gibt Antworten auf alle offenen Fragen!

Drei Schüler:innen zeigen ihre Daumen hoch in die Kamera.

Wir helfen dabei, wichtige und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen.

Die Wahl der richtigen Schule ist eine der ersten großen Entscheidungen, die eine Familie zu treffen hat. Wir wissen dies und stehen daher als Berater:innen zur Seite.

Unser Beratungs- und Aufnahmeteam berät körperbehinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Beschulung an unserer SRH Stephen-Hawking-Schule und unterstützt aktiv beim gesamten Aufnahmeprozess.

Den Aufnahmeprozess von nicht behinderten Schüler:innen betreut unser Schulsekretariat.

Zwei Mädchen geben sich High Five im naturnahen Pausenbereich des Primargeländes.
© Christian Buck

Gerne prüfen wir die Voraussetzungen für einen Schulbesuch.Aufnahme von Schüler:innen MIT einer Körperbehinderung

Wir begleiten unsere körperbehinderten Schüler:innen entlang der gesamten Schullaufbahn - von der Beratung und Aufnahmen bis hin zum höchstmöglichen Schulabschluss.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der regelmäßige Austausch zwischen den Schüler:innen und Eltern, der Schule und den Leistungsträgern.

Wir beraten zu rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu Verfahrensabläufen, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsgewährungen im Rahmen des Aufnahmeverfahrens. Weiterhin geben wir Unterstützung und Hilfestellung während des Schulbesuchs, zum Beispiel bei einem Wechsel des Bildungsganges, bei Verlängerung befristeter Kostenzusagen, beim Bezug von Sozialleistungen und vielem mehr.

Zwei Kinder stehen vor einem Baumhaus.

Gerne prüfen wir, ob eine Beschulung für Selbstzahler:innen möglich ist.Aufnahme von Schüler:innen OHNE eine Körperbehinderung

Im Sinne der umgekehrten Inklusion nehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Gegebenheiten an der SRH Stephen-Hawking-Schule in allen Bildungsgängen auch nicht behinderte Schüler:innen auf.

Generell werden all unsere Schüler:innen in kleinen Klassen individuell gefördert und damit bestmöglich auf die Zukunft vorbereitet. Die Abschlüsse an unserer Schule sind staatlich anerkannt und somit denen an Regelschulen gleichgesetzt.

Die Kosten für den Besuch unserer Privatschule werden bei den nicht behinderten Schüler:innenn über das Schulgeld gedeckt.

umfangreiche BeratungsangeboteWir beantworten alle offenen Fragen ...

... VOR der Aufnahme.

Wir geben Auskunft zu nachfolgenden Themenfeldern:

  • Bildungsgänge (Grundschule bis Gymnasium)
  • Arbeitsweise, Selbstverständnis und pädagogisches Konzept
  • Betreuungs- und Pflegeangebote
  • Aufnahmeprozess
  • Sozial- und schulrechtliche Aufnahmevoraussetzungen
  • Kostenklärungs- und Kostenübernahmeverfahren

... WÄHREND des Schulbesuches.

Wir geben Hilfestellungen bei:

  • Kontakt zu Behörden- und Institutionen
  • Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Fragestellungen zu Kinder- und Jugendhilferecht
  • Anträgen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Planung von Studien-, Wohn- und Pflegesituation
Jetzt kontaktieren & beraten lassen!

1. Fragen zur Schule:

Was ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)?

Unser Förderschwerpunkt ist die körperliche und motorische Entwicklung.

Die Förderung behinderter Kinder ist zunächst Pflicht der allgemeinen Schule.

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sind darüber hinaus Sonderschultypen eingerichtet: Schulen für Körperbehinderte, Blinde, Sehbehinderte etc.

Die SRH Stephen-Hawking-Schule ist ein staatlich anerkanntes SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung in privater Trägerschaft (Privatschule). Das heißt, an unserer Schule werden Schüler:innen mit einer Körperbehinderung, die keine Regelschule besuchen, unterrichtet.

Zudem ist unsere Schule inklusiv. Im Sinne der umgekehrten Inklusion nehmen wir in allen Bildungsgängen – von der Grundschule bis zum Gymnasium - auch Schüler:innen ohne eine Körperbehinderung auf.

Welche Bildungsgänge gibt es und welche Abschlüsse können erworben werden?

Wir bieten elf Bildungsgänge von der Grundschule bis zum Gymnasium an.

Die Abschlüsse in unseren einzelnen Bildungsgängen sind staatlich anerkannt. Das bedeutet, sie sind gleichbedeutend mit dem Abschluss an einer Regelschule.

Einer unserer Vorteile ist zudem die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen. Ein:e Förderschüler:in kann beispielsweise auf die Werkrealschule oder in die Berufsvorbereitung wechseln und dabei an unserer Schule bleiben.

Wie groß sind die Klassen?

Lernen in einer vertrauensvollen Atmosphäre.

Wir unterrichten in kleinen Klassen mit einer engen Schüler-Lehrer-Beziehung. Dadurch können wir auf die besonderen Bedürfnisse unserer Schüler:innen optimal eingehen. In der Grundschule besteht eine Klasse zum Beispiel aus maximal zehn Kindern. In den höheren Bildungsgängen, wie den Gymnasien, sind die Klassen teilweise etwas größer.

Sind die Abschlüsse gegenüber denen einer Regelschule gleichwertig?

Unser Ziel ist der bestmögliche Schulabschluss.

Unser Unterricht richtet sich nach den für Baden-Württemberg geltenden Bildungsplänen. Die Abschlüsse entsprechen denen an einer allgemeinen Schule.

Kann nach dem Abitur eine Universität besucht werden?

Wir eröffnen Karriereperspektiven.

Da unsere Abschlüsse staatlich anerkannt sind, ist nach einem erfolgreichen Abschluss an einem unserer drei Gymnasien der Besuch einer Hochschule oder Universität möglich.

Körperbehinderte Schüler:innen können das Abitur in unseren beruflichen Gymnasien (Sozialwissenschaftliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) anstatt nach drei auch erst nach vier Jahren erreichen. Auch dieser Abschluss ist gleichwertig mit dem Abitur an einer Regelschule und qualifiziert die Absolvent:innen zum Besuch einer Universität.

Welche Expert:innen ergänzen den Unterrichtsalltag an unserer Schule?

Unsere Teams arbeiten interdisziplinär zusammen.

In unserer Schule arbeitet ein professionelles Team aus wissenschaftlichen Lehrkräften, Sonderschullehrer:innen, Fachlehrkräften Physio- und Ergotherapie sowie Pflegekräften und Erzieher:innen.

Ergänzt wird das Angebot durch die Fachdienste der Sozialberatung, Psychologie und Medizin im Haus.

Diese Bereiche tauschen sich regelmäßig miteinander über die Fortschritte der einzelnen Schüler:innen aus. So garantieren wir eine auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen.

Wie gestaltet sich die Verpflegung?

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Unsere Schüler:innen können jeden Mittag in unserer Mensa frei aus drei Menüs wählen. Für einen Snack zwischendurch halten die Servicepoints in den Pausen frisches Obst und Getränke bereit.

Die Internatsschüler:innen frühstücken zusammen mit ihren Betreuer:innen auf der jeweiligen Gruppe. Auch das Abendessen im Internat wird gemeinsam in den Gruppen organisiert und eingenommen.

Wie hoch sind die Schul- und Internatsgebühren?

Jetzt in Bildung investieren.

Die Kosten für den Besuch unserer Schule und unseres Internates werden bei den körperbehinderten Schüler:innen von einem Finanzierungsträger, wie zum Beispiel Träger der Eingliederungshilfe oder Unfallversicherung, übernommen. Dieser übernimmt innerhalb eines bestehenden Rahmenvertrages die stationäre Betreuung inklusive der Pflege.

Die Kosten für den Schulbesuch sowie die Internatsunterbringung von nicht behinderten Schüler:innen werden als Elternbeitrag oder Schulgeld entrichtet.

2. Fragen zu den Kooperativen Organisationsformen:

Was sind Kooperative Organisationsformen (Außenklassen)?

Wir bieten wohnortnahe Beschulung.

In einer Kooperativen Organisationsform (Außenklasse) werden behinderte Schüler:innen, die formell ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen, zusammen mit nicht behinderten Schüler:innen an einer Regelschule unterrichtet. Für die behinderten Schüler:innen wird an der Regelschule eine Klasse eingerichtet. Das Ziel ist es, dass die behinderten und nicht behinderten Kinder und Jugendlichen möglichst viel gemeinsamen Unterricht erhalten.

Die SRH Stephen-Hawking-Schule bietet an mehreren Standorten Kooperative Organisationformen an. Der Vorteil für Schüler:innen, die nicht in oder bei Neckargemünd wohnen, liegt darin, dass sie nicht pendeln, sondern wohnortnah unterrichtet werden können.

In der Ludwig-Frohnhäuser-Schule in Bad Wimpfen gibt es zum Beispiel gleich mehrere Klassen mit körperbehinderten Schüler:innen.

Wer kann eine Kooperative Organisationsform (Außenklasse) besuchen?

Das Angebot richtet sich an unsere Schüler:innen.

Bevor ein Kind mit Körperbehinderung in eine unserer Kooperativen Organisationsformen (Außenklasse) aufgenommen werden kann, muss es Schüler:in an der SRH Stephen-Hawking-Schule sein. Die Voraussetzung dafür ist ein festgestellter Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Wo haben wir Kooperative Organisationsformen?

Wir sind im Rhein-Neckar-Kreis und im Landkreis Heilbronn zuhause.

An verschiedenen Standorten im Rhein-Neckar-Kreis sowie im Landkreis Heilbronn haben wir Kooperative Organisationsformen (Außenklassen) in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen allgemeinbildenden Schulen vor Ort eingerichtet.

Zu unseren Standorten zählen unter anderem: Bad Wimpfen, Heilbronn-Biberach, Oedheim, Reilingen und Sinsheim-Steinsfurt.

Wie gestalten wir die Klassen?

Gruppenlösungen bevorzugt.

Wir fassen mehrere Schüler:innen zu einer eigenen Klasse zusammenfassen und bemühen uns, stets mehrere Klassen an einem Standort einzurichten.

Wenn Gruppenlösungen jedoch nicht sinnvoll oder nicht möglich sind, können wir nach Genehmigung durch das Staatliche Schulamt auch einzelne Schüler:innen mit sonderpädagogischem Bedarf unterstützen, um ihnen den Verbleib an der allgemeinen Schule zu realisieren.

Wie sind die Räumlichkeiten vor Ort ausgestattet?

Optimale Ausstattung und Versorgung.

Wir statten die Klassen so aus, dass sie die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigen, alle notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen und Zugangsmöglichkeiten für alle geschaffen sind.

Das unterrichtliche Ganztagesangebot vor Ort ist vergleichbar mit dem in unserem Haupthaus in Neckargemünd. Die Zusammenarbeit erfolgt ebenfalls in interdisziplinären Teams aus Sonderschullehrer:innen, Fachlehrkräften Physio- und Ergotherapie sowie Pflegekräften und Erzieher.innen.

Wie sehen die Schul-Kooperationen in der Praxis aus?

Enge Zusammenarbeit und gelebte Inklusion.

Wir kooperieren sehr eng mit den Schulen vor Ort.

Unsere Schüler:innen begegnen den Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung auf dem Schulgelände und in den Pausen. Schulische Feste werden zusammen gefeiert, Ausflüge gemeinsam unternommen oder Landschulheimaufenthalte gemeinsam erlebt. Auch im Unterricht nutzen wir Kooperationsmöglichkeiten in einzelnen Fächern oder zu einzelnen Themen.

Im Team-Teaching unterrichten Grund- und Sonderschullehrer:innen zusammen.

Unser Ziel ist es, möglichst viel gemeinsame Zeiten mit den Schüler:innen der Kooperationsschule zu verbringen. Dies fördert das Gemeinschaftsgefühl sowie das soziale Lernen. Natürlich verlieren wir dabei aber die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen unserer Schule nicht aus dem Blick.

3. Fragen zum Internat:

Wie groß sind die Internatsgruppen?

Optimale Gruppengröße je nach Altersstruktur.

Unser Internat bietet mehr als 200 Schüler:innen – von Fünftklässler:innen bis hin zu Gymnasiast:innen – ein Zuhause. Die jüngeren Schüler:innen leben in etwas kleineren Gruppen mit etwa zwölf Kindern zusammen, da die Betreuung sehr intensiv ist. Je älter die Schüler:innen werden, desto mehr Wert legen wir auf die Förderung von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. In den Gruppen, in denen volljährige Schüler:innen leben, wohnen maximal zwanzig Jugendliche zusammen.

Wer betreut die Internatsschüler:innen?

Wir sind als Fachexpert:innen und Vertrauenspersonen immer da.

Die Internatsschüler:innen werden in Wechselschicht von unseren Betreuungskräften (pädagogische oder pflegerische Fachkräfte) betreut. Gemeinsam organisieren wir den Schulalltag und die Freizeit.

Unseren Teams ist es wichtig für die Schüler:innen vertrauensvolle Bezugspersonen zu sein. Für Fragen, Ängste und Sorgen haben wir immer ein offenes Ohr und versuchen bestmöglich da zu sein oder zu unterstützen.

Wie hoch sind die Schul- und Internatsgebühren?

Jetzt in Bildung investieren.

Die Kosten für den Besuch unserer Schule und unseres Internates werden bei den körperbehinderten Schüler:innen von einem Finanzierungsträger, wie zum Beispiel Träger der Eingliederungshilfe oder Unfallversicherung, übernommen. Dieser übernimmt innerhalb eines bestehenden Rahmenvertrages die stationäre Betreuung inklusive der Pflege.

Die Kosten für den Schulbesuch sowie die Internatsunterbringung von nicht behinderten Schüler:innen werden als Elternbeitrag oder Schulgeld entrichtet.

Können Internatsschüler:innen BaföG beantragen?

Wir unterstützen bei der Beantragung.

Die Beantragung von Schüler:innen-BAföG-Leistungen ist für alle Internatsschüler:innen ab dem Besuch der Klasse 10 vom Träger der Eingliederungshilfe verpflichtend.
Unser Beratung- und Aufnahmeteam unterstützt bei der BAföG-Beantragung und unterstützt bei sämtlichen aufkommenden Frage- und Problemstellungen zur Finanzierung oder Organisation des Internatsbesuches.

Wie viel Taschengeld gibt es?

Früh den Umgang mit Geld lernen.

Unsere Internatsschüler:innen erhalten je nach Alter gestaffelt ein monatliches Taschengeld. Dieses Taschengeld wird durch den Träger der Eingliederungshilfe entsprechend der für Baden-Württemberg festgelegten Entgelttabelle ausgezahlt.

Für Schüler:innen aus anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.

Was für Freizeitangebote gibt es?

Optimale School-Live-Balance.

Wir ermöglichen unseren Schüler:innen ein breit gefächertes Freizeitangebot. Neben zahlreichen Sportaktivitäten für körperbehinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche gibt es unter anderem unterschiedliche AGs, Kreativwerkstätten, Bandproberaum, Disko und das regelmäßige Champions League schauen.

Darüber hinaus organisieren unsere Schüler:innen in den Internatsgruppen auch gemeinsame Aktivitäten, wie Filmabende, Fifa-Turniere oder Shoppingstrips nach Heidelberg. Besonders beliebt sind auch die Klassen- und Gruppenfahrten, bei denen alle Schüler:innen – ob körperbehindert oder nicht – selbstverständlich teilnehmen können.

4. Fragen zum Therapie- und Pflegeangebot:

Was für ein Therapie- und Pflegeangebot wird geboten?

Wir bieten ein umfangreiches Therapie- und Pflegeangebot.

Da Kinder und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung umfangreiche Möglichkeiten zur Bewegungsförderung und des kognitiven Trainings benötigen, arbeiten unsere Fachlehrkräfte Physio- und Ergotherapie in unterschiedlichen schulischen Settings.

Zusätzlich bieten wir Sprachtherapien an.

Bei Sorgen und Problemen, finden unsere Schüler:innen bei unserem kompetenten Psychologieteam immer ein offenes Ohr und fachliche Ansprechpartner:innen.

Besonders kurz ist auch der Weg zur Schularztpraxis, da sich diese ebenfalls in unseren Räumlichkeiten befindet.

In unserem Internat garantieren wir eine 24-Stunden-Betreuung.
Die Kinder und Jugendlichen werden von unseren examinierten Pflegekräften, je nach individuellem Bedarf, bestmöglich betreut. Selbstverständlich sind unsere Internatsräumlichkeiten barrierefrei und optimal auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlicher Behinderung ausgerichtet.

Fallen zusätzliche Kosten für Pflege oder Therapie an?

Vollständige Kostenübernahmen für Pflege und Therapie.

Es fallen für Pflege und Therapie keine zusätzlichen Kosten an.

Werden benötigte orthopädische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt?

Wir können nur manche Hilfsmittel und Hilfsmittelberatung anbieten.

Individuelle orthopädische Hilfsmittel können wir leider nicht zur Verfügung stellen, da diese für jede:n Schüler:in nach Bedarf angefertigt und angepasst werden müssen. Die Schule beteiligt sich nicht an den entstehenden Kosten der orthopädischen Hilfsmittel.

Mobilisierungs- und Versorgungshilfsmittel, wie Lifter, Rutschbretter, Aufstehhilfen sowie Dusch- und Toilettenstühle zur körperlichen Versorgung, werden von unserer Schule gestellt.

Hilfsmittel zur Bewältigung alltäglicher Herausforderungen, wie zum Beispiel Türen öffnen oder Fahrstuhlknopf drücken, können mit Unterstützung in unseren Werkstätten hergestellt werden.

5. Fragen zum Aufnahmeverfahren:

Gibt es Bewerbungs- oder Aufnahmefristen?

Für die Aufnahme an unserer Schule gibt es keine Bewerbungsfristen.

Sie können sich jederzeit an unser Beratung- und Aufnahmeteam wenden. Auch ein Wechsel an unsere Schule während eines laufenden Schuljahres ist möglich.

Bitte beachten Sie, dass das Aufnahmeverfahren durch Absprachen mit Finanzierungsträgern und beteiligten Behörden gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Kann die Schule vorab besichtigt werden?

Infotage zum Kennenlernen nutzen.

Wir bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen in unserer Schule in Neckargemünd an. Dabei lernen Sie die wichtigsten Ansprechpartner:innen, die Schule sowie das Internat kennen.
In Ausnahmefällen kann auch mit unserem Beratungs- und Aufnahmeteam ein Einzeltermin vereinbart werden.

Hinweis: Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung bedarf einer vorherigen Anmeldung. Jetzt anmelden!

Muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden?

Es gibt keine Aufnahmeprüfung.

Wir prüfen lediglich im Vorfeld der Aufnahme den Leistungsstand der Schüler:innen ab, um eine entsprechende Empfehlung bezüglich der Beschulung auszusprechen.

Können Schüler:innern während des laufenden Schuljahres aufgenommen werden?

Gemeinsam prüfen wir den (frühest-)möglichen Einstiegszeitpunkt.

Für die Aufnahme an der SRH Stephen-Hawking-Schule gibt es keine Bewerbungsfristen. Sie können sich jederzeit an unser Aufnahme-Team wenden. Auch ein Wechsel an unsere Schule während des laufenden Schuljahres ist möglich.

Beachten Sie, dass das Aufnahmeverfahren durch Absprachen mit Finanzierungsträgern und beteiligten Behörden gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Werden auch nicht behinderte Schüler:innen aufgenommen?

Unsere Schule ist inklusiv.

Im Sinne der umgekehrten Inklusion nehmen wir in allen Bildungsgängen – von der Grundschule bis zum Gymnasium – auch Schüler:innn ohne eine Körperbehinderung auf.

Die Kosten für den Schulaufenthalt werden bei nicht behinderten Schüler:innen privat getragen.

Offene Fragen zur Aufnahme von nicht behinderten Schüler:innen?
> Jetzt unser Schulsekretariat anrufen & beraten lassen.

Gibt es regionale Beschränkungen bei der Aufnahme?

Unsere Schultüren stehen Schüler:innen aus allen Bundesländern offen.

Kindern und Jugendlichen, die nicht täglich nach Neckargemünd anreisen können, bieten wir das Wohnen in unserem Internat an.

Bei dem Prozess der Aufnahme sind sowohl der Leistungsträger als auch das jeweils zuständige Schulamt der Schülerin/des Schülers maßgeblich beteiligt.

Wer unterstützt mich bei der Anmeldung und der Kostenklärung?

Beratung und Unterstützung vom ersten Tag.

Unser Beratung- und Aufnahmeteam begleitet Sie von der ersten Anfrage bis hin zur endgültigen Aufnahme an unserer Schule.

Sie erhalten eine:n feste:n Ansprechpartner:in, die/der Ihnen mit Rat und Tat bei allen anfänglichen Fragestellungen zur Aufnahme, Anmeldung und Kostenklärung, aber auch zukünftig während des Schulbesuches zur Seite steht. Dabei profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Versicherungen.

Wie lange dauert das Aufnahmeverfahren?

Je früher Sie uns kontaktieren, je früher können wir den Prozess starten.

Das Aufnahmeverfahren kann durch Abklärungen mit Finanzierungsträgern und beteiligten Behörden einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) in Anspruch nehmen.

Daher gilt:
> Bei Interesse bitte gleich anrufen und gemeinsam mit uns den Prozess starten!