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Kostenübernahme des Schulbesuchs durch einen Finanzierungsträger

Antragstellung leicht gemacht

Wir helfen Ihnen gerne weiter: Wenn Sie einen Antrag auf Kostenübernahme des Schulbesuchs der SRH Stephen-Hawking-Schule stellen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus der Abteilung Sozialberatung beratend zur Seite.

Finanzierungsträger des Schulbesuches von Kindern mit Behinderung sind je nach Behinderungsart entweder die Träger der Eingliederungshilfe nach SGB XII, Unfallversicherungsträger oder die Jugendhilfe nach SGB VIII.

Die Finanzierungsträger übernehmen innerhalb eines bestehenden Rahmenvertrages die teilstationäre bzw. die stationäre Beschulung. Eigenbeiträge der Eltern können im Rahmen der sogenannten häuslichen Ersparnis oder in Form von Eigenanteilen je nach Einkommen vom Sozialhilfeträger bzw. der Jugendhilfe erhoben werden.

Die gesetzliche Grundlage der Eingliederungshilfe ist in §§ 53 ff SGB XII zu finden. Die Leistungen der teilstationären und der stationären Beschulung sind im Rahmenvertrag nach § 79 Abs.1 SGB XII verankert. Weiterhin nehmen wir in Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern auch Schüler nach § 35a KJHG (SGB VIII) auf.

Ihre Ansprechpartner

Sekretariat
Vera Heller
Monika Moessinger

Tel. 06223 - 81- 30 07
E-Mail: sozialberatung@shs.srh.de

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