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Internatsordnung der SRH Stephen-Hawking-Schule

Für ein respektvolles Miteinander

Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind Grundvoraussetzungen für ein harmonisches Zusammenleben in unserem Internat. Dieser Umgang miteinander ist in der Internatsordnung der SRH Stephen-Hawking-Schule geregelt.

Internatsordnung
  • Jede/r BewohnerIn erhält eine Ausfertigung dieser Ordnung vor der Aufnahme in das Internat. Mit der Aufnahme in das Internat wird diese Hausordnung uneingeschränkt anerkannt.
  • Der Internatsaufenthalt ist auf die Dauer der Schulausbildung begrenzt.
  • Gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. das Jugendschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Meldegesetz etc. gelten im Internat.
  • MitarbeiterInnen haben aufgrund ihrer erzieherischen oder pflegerischen Verantwortung Weisungsrecht.
  • SchülerInnen können sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die Soz. päd. Leitung wenden.
  • Die BewohnerInnen des Internates haben grundsätzlich Anspruch auf Wahrung ihrer Privatsphäre. Dieser kann aus Gründen der Erziehung, Betreuung und Versorgung eingeschränkt werden. Jeder Schüler ist verpflichtet, aktiv an der Erreichung des Rehabilitationserfolges mitzuwirken.

Hausordnung unseres Internats

Zimmernutzung

Die Zimmer können im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten individuell gestaltet werden. Für dabei fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden haftet der/die BewohnerIn oder sein gesetzlicher Vertreter. Bauliche Veränderungen sind nicht möglich. Beim Verlassen der Zimmer sind diese abzuschließen. Vor Beginn der Schulferien sind die Zimmerschlüssel beim zuständigen Betreuungspersonal abzugeben. Jede/r BewohnerIn ist für ihr/sein Eigentum verantwortlich. Der Betrieb von Musikanlagen in den Zimmern ist erlaubt. Fernseher im Zimmer sind nur nach Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich.

Ausgang

Der Ausgang für BewohnerInnen wird auf den Gruppen individuell, unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen und medizinischer, pädagogischer Erfordernisse geregelt.
Zur Erfüllung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht müssen wir darauf bestehen, dass sich BewohnerInnen an- und abmelden.

Besucher

Der Aufenthalt der Besucher in den Internaten ist maximal bis 22.00 Uhr gestattet. Eine Verlängerung der Besuchszeiten ist nur in Absprache mit dem Betreuungspersonal möglich. Anträge auf Fremdübernachtungen müssen beim Gruppenleiter zur Genehmigung vorgelegt werden. In diesen Fällen wird ein Besucherausweis ausgestellt.

Ruhezeit

Hausruhe ist einzuhalten.

  • Sonntag bis Donnerstag von 22.00 - 6.00 Uhr
  • Freitag, Samstag und an Vorabenden vor Feiertagen von 22.00 - 8.00 Uhr

Hausruhe bedeutet, dass die BewohnerInnen in diesen Zeiten ungestört schlafen können. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Musikanlagen und Fernseher sind immer auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Sauberkeit und Umweltschutz

Das Reinigungspersonal ist nur für die Grundreinigung zuständig. Für die Ordnung und Hygiene der Zimmer, der Küchen und der Gruppenräume sind die BewohnerInnen verantwortlich. Aus Gründen des Umweltschutzes wird Müll getrennt entsorgt wo er nicht zu vermeiden ist und mit Wasser und Energie wird sorgsam umgegangen.

Brandschutz

Jede/r BewohnerIn ist verpflichtet, sich über die Brandschutzordnung und Fluchtwege zu informieren. Die Benutzung von Kochplatten und Tauchsiedern sowie der Umbau und Ausbau der elektrischen Anlagen (Schalter, Steckdosen, Lampen, Rufanlage) ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Offenes Licht ist in den Zimmern verboten.

Haustierhaltung

Die Tierhaltung in den Zimmern ist von der Gruppenleitung zu genehmigen. Freilaufende Tiere sind nicht gestattet.

Gesundheitsvorsorge

Rauchen ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet. Über 18-Jährigen ist das Rauchen nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet!
Für den Konsum von Alkoholika gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Verzehr von branntweinhaltigen Getränken ist untersagt. Für den Verzehr von Bier und Wein wird ein verantwortlicher Umgang erwartet, ggf. müssen wir auch diesen im Einzelfall einschränken oder verbieten (Suchtgefahr und andere med. Gründe). Der Gebrauch sonstiger Rauschmittel ist streng verboten.

Zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten, insbesondere zum Schutz vor Aids sind die BewohnerInnen verpflichtet, Vorsorgeberatungen durch die medizinische Abteilung und das Betreuungspersonal der Schulbereiche wahrzunehmen und sich entsprechend zu verhalten.

Verstöße

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Internatsordnung bzw. gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere bei Verhaltensweisen, die den Schulerfolg gefährden, kann der Ausschluss aus dem Internat erfolgen.

Ausnahmeregelung

Ausnahmen von dieser Hausordnung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Soz. päd. Leitung.

Neckargemünd, den 01.10.2010

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Heike Trabold

Heike Trabold
Leiterin Kundenbetreuung

Tel. 06223 - 81 - 3012
E-Mail:  Heike.Trabold@shs.srh.de

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